Scooter
Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern
(Binnenschifffahrtsverordnung, BSV)
Gemäss dieser Verordnung ist das Benutzen von Tauchscooter in der Schweiz verboten
Art. 54a122 Fahren mit Tauchscootern
1 Tauchscooter dürfen grundsätzlich nur zur Fortbewegung unter der Wasseroberfläche eingesetzt werden. Die Fortbewegung an der Wasseroberfläche ist nur zu Rettungszwecken sowie auf kurzen Strecken zum Zwecke des Ein- oder Auswassern erlaubt.
2 Tauchscooter dürfen ausschliesslich von Tauchern benutzt werden, die:
a. einer Behörde, der Polizei, der Armee oder einem Rettungsdienst angehören;
b. damit gewerbliche Tätigkeiten ausüben; oder
c. diese im Rahmen von Forschungstätigkeiten einsetzen.
--> Dekostop GmbH vertreibt keine Produkte mehr von Seacraft -> siehe https://seacraft.eu/contact/shop-locator/ für den Kauf und/oder Service.
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