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Scooter

 

Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern

(Binnenschifffahrtsverordnung, BSV)

Gemäss dieser Verordnung ist das Benutzen von Tauchscooter in der Schweiz verboten

 

Art. 54a122 Fahren mit Tauchscootern

1 Tauchscooter dürfen grundsätzlich nur zur Fortbewegung unter der Wasseroberfläche eingesetzt werden. Die Fortbewegung an der Wasseroberfläche ist nur zu Rettungszwecken sowie auf kurzen Strecken zum Zwecke des Ein- oder Auswasserns erlaubt.

2 Tauchscooter dürfen ausschliesslich von Tauchern benutzt werden, die:

a. einer Behörde, der Polizei, der Armee oder einem Rettungsdienst angehören;
b. damit gewerbliche Tätigkeiten ausüben; oder
c. diese im Rahmen von Forschungstätigkeiten einsetzen.

 

--> melde Dich bei uns, wir können eventuell darüner sprechen, wie Du gemäss b oder c legal in der Schweiz Scooter könntest

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